Archiv (2010)
Nach unserer letzten MV wurden von unserem neuen Vorstand, fristgemäß und notariell beglaubigt, alle Änderungen zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht vorgelegt.
Nach Prüfung durch die Rechtspflegerin, wurde uns empfohlen, die eingereichten jedoch nicht statt gefundenen Änderungen des §1 und §§ 9-12 entsprechend zurückzunehmen. Dies wurde nun am 08.02.2010 durch den Vorstand einstimmig, gemäß §11 unserer Satzung, beschlossen und korrigiert. Diese Beschlüsse sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen und auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
Gleichfalls einstimmig wurde beschlossen, die Änderung § 8.1 Für Rechnungen / Überweisungen bis zu einem Betrag von EUR 500,- genügt die Unterschrift des Schatzmeisters. Eine jeweilige vorherige Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern, bildet dafür die Grundlage. Über dieser Summe ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern notwendig... aus der Satzung wieder herauszulösen und im gleichen Wortlaut lt. diesem Protokoll im Innenverhältnis geltend zu machen.
Weiterhin wurde einstimmig beschlossen im § 8.1. Anstrich 2 Der Vorstand entscheidet einstimmig... zu streichen, da dieser Sachverhalt im Anstrich 1 mit realisiert wird. Weitere Änderungen / Korrekturen machen sich nicht notwendig. Die korrigierte Satzung wurde in dieser Form bestätigt und ist somit gültig.
Vielen Dank für euer Verständnis!
Karsten Reisinger / Uwe Jäckel / Jürgen Kühnel